Internationale Mitarbeiterentsendung
Internationale Märkte wachsen immer stärker zusammen und grenzüberschreitende Transaktionen nehmen zu. In der Folge entsenden international tätige Unternehmen ihre Mitarbeiter zunehmend ins Ausland. Hiermit sind komplexe steuerrechtliche und rechtliche Fragestellungen verbunden.
Kernkompetenz internationales Steuerrecht
Wir unterstützen bei allen Fragen zur Besteuerung von Arbeitseinkünften in Deutschland. Dies betrifft den Wegzug und Mitarbeiterentsendung in das Ausland. Nach Deutschland entsandte ausländische Arbeitnehmer begleiten wir bei der Einordnung und Erfüllung ihrer inländischen Steuerpflichten.
Internationales Expertennetzwerk
Aufgrund unserer Expertise und unseres internationalen Netzwerkes unterstützen wir Mitarbeiter und Unternehmen in allen steuerlichen, rechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Unser Leistungsportfolio:
- Entsendung in das Ausland
- Entsendung nach Deutschland
- Grenzgänger
- Anwendung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens
- Prüfung der Lohnsteuerpflicht im Entsendestaat oder im aufnehmenden Staat
- Prüfung des Betriebsstättenstatus im aufnehmenden Staat
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Entsendungspersonal in Deutschland
- Kindergeldanträge für bestimmte Fälle von EU-Entsandten