Betriebsstätten & Tochterunternehmen
International tätige Unternehmen können ihre Tätigkeit im Ausland über reinen Außenhandel ohne örtliche Verfestigung im Ausland (Direktgeschäft) abwickeln. Daneben besteht die Möglichkeit der Gründung einer Betriebsstätte oder einer Tochtergesellschaft. Neben betriebswirtschaftlichen Entscheidungsproblemen stellt sich aus steuerlicher Sicht insbesondere die Frage nach der optimalen Organisations- bzw. Rechtsform.
Schutz vor „ungewollten“ Betriebsstätten
Betriebsstätten können unbeabsichtigt entstehen. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn eine Betriebsstättenbegründung ungewollt in einem Land erfolgt, das ein höheres Steuerniveau als der Ansässigkeitsstaat aufweist. Schon kleinste Veränderungen im Auslandsgeschäft können zur Entstehung nicht kalkulierter Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Risiko Doppelbesteuerung
Grenzüberschreitendes unternehmerisches Handeln ist regelmäßig mit dem Risiko einer Doppelbesteuerung verbunden. Deshalb sollte bereits vor einem Auslandsengagement bestimmt werden, in welchen Ländern ggf. unter Beachtung der Doppelbesteuerungsabkommen Steuern zu zahlen sind. Dies erfordert eine korrekte Bewertung des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens. Wir beraten Sie gerne bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Unser Leistungsportfolio:
- Internationale Gewinnabgrenzung
- Zuweisung des Besteuerungsrechts
- Vermeidung von Doppelbesteuerung
- Verhinderung unbeabsichtigter Betriebsstätten
- Grenzüberschreitende Mitunternehmerentsendung
- Verrechnungspreise (Transfer Pricing)